Über Uns

 

Teatro Di Capua, der Ort für Kultur und Lebensfreude.

 

Die Zeit blieb im historischen Ortskern von Embrach stehen - vor etwa zweihundert Jahren. In einen Park mit uralten Baumen plätschert ein Brunnen, und mitten drin steht das Teatro Di Capua.

Im 18. Jahrhundert war das Teatro eine Garage: die Wagenscheune des Amtshauses Embrach. Die Familie Di Capua hat in liebevoller Handarbeit alles renoviert und neu gebaut. Von der in der Höhe verstellbaren Bühne bis zur Empore für die Zuschauer, von der modernen Soundanlage bis zur professionellen Beleuchtung. Mit den Di Capuas befreundete Künstler schufen Mosaike und Tonkunstwerke im Garten.

Die Akustik im Teatro ist hervorragend. Der Raum ist gross und barock, er bietet Platz für 130 Gäste. Die Kaffeehaus-Bestuhlung im Parterre ist ideal für kulinarische und kulturelle Veranstaltungen. In warmen Nächten gehen wir raus, stellen den Wein im Brunnen kalt und die Tische unter die Bäume. Die Apéros und Dinners in unserem Park sind unvergessliche Erlebnisse.

Das Teatro Di Capua hat eine eigene Bar. Und eine Küche für Caterings. Sie können im Teatro Geburtstage, Hochzeiten, Scheidungen und jedes andere private Fest feiern, und natürlich auch Firmenanlässe. Fragen Sie nach freien Daten.

Das Teatro Di Capua veranstaltet auch Theateraufführungen und Konzerte. Künstler, die hier auftreten, kommen aus der ganzen Welt. Und aus der Schweiz. Für Infos zum Programm tragen Sie sich bitte in unsere Mailing-Liste ein.

Wir würden uns freuen, Sie bald im Teatro Di Capua begrüssen zu dürfen.



Förderverein TDC

Herzlich willkommen als Mitglied im Förderverein Teatro Di Capua!

Musik und Theater ob zeitgenössisch, lateinamerikanisch, Tango oder Klassik – haben es Dir angetan?
Dann engagiere Dich und unterstütze das Teatro Di Capua ideell oder finanziell. Zurzeit gelten die folgenden Mitgliederbeiträge:

  • Fr. 30.- für Einzelmitglieder
  • Fr. 150.- für Gönner (Einzel)
  • Fr. 250.- Gönner (Paare)
  • Fr. 500.- Juristische Person 

Teile uns die Art der Mitgliedschaft und Deine Anschrift mit und du erhältst umgehend die neusten Informationen – wir freuen uns auf Dich als neues Mitglied!

info@teatrodicapua.ch

Postkonto 85-309741-4

CH69 0900 0000 8530 9741 4
Förderverein Teatro Di Capua
8424 Embrach

 

Statuten

Artikel 1: Name und Sitz

Unter dem Namen „Förderverein Teatro Di Capua“ besteht mit Sitz in Embrach ein gemeinnütziger, konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Verein (nachstehend „Verein“ genannt) im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Artikel 2: Zweck

Der Verein fördert ideell und finanziell die Planung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen der „Teatro Di Capua Betriebsgesellschaft GmbH“.

Artikel 3: Mitgliedschaft

Als ordentliche Mitglieder im Verein werden aufgenommen: Natürliche und juristische Personen; die sind stimmberechtigt.

Artikel 4: Aufnahme

Mitglied ist, wer den Mitgliederbeitrag für das betreffende Jahr bezahlt hat.

Artikel 5: Austritt

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch

  • Verlust der Handlungsfähigkeit
  • Einfache Mitteilung des Mitglieds an den Vorstand
  • Ausschluss. Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Verein ausschliessen, wenn sie

 1. a) dem Vereinszweck entgegengehandelt haben

     b) den Mitgliederbeitrag nicht einbezahlt haben

 Artikel 6: Organe

Die Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand (Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Vorstandsmitglied)

Artikel 7: Ordentliche Mitgliederversammlung

Die Mitglieder treten einmal pro Jahr im ersten Halbjahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Einladung und Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens zwanzig Tagen vorher zuzustellen.

Artikel 8: Anträge

Anträge zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung, die nicht Geschäfte der Traktandenliste betreffen, sind dem Vorstand mindestens zehn Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung einzureichen.

Artikel 9: Ausserordentliche Mitgliederversammlungen

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Begehren des Vorstandes oder der Kontrollstelle oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt statt.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.

Artikel 10: Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag und nach Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten geheim durchgeführt werden.

Für Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit aller an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.

Artikel 11: Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung

Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung:

Die ordentlichen Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:

  1. Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie des Budgets
  2. Decharge des Vorstandes
  3. Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
  4. Wahl des Vorstandes (Wahlperiode 3 Jahre)
  5. Wahl des Präsidenten (Wahlperiode 3 Jahre)
  6. Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Antrag des Vorstandes
  7. Revision der Statuten
  8. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

(Wegen der geringen finanziellen Beträge braucht es gemäss ZGB keine Revisoren. Der Vorstand wird die Buchhaltung der jährlichen Mitgliederversammlung präsentieren und um Decharge ersuchen. Sollte die Mitgliederversammlung die Buchhaltung nicht abnehmen, kann sie dem Vorstand die Decharge verweigern.)

Artikel 12: Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindesten drei (Präsident, Aktuar, Kassier) und maximal sieben Vereinsmitgliedern.

Artikel 13: Amtsdauer der Vorstandsmitglieder

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist auf jeweils drei Jahre festgelegt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.

Artikel 14: Kontrollstelle

Als Kontrollstelle über die Rechnungsführung amten zwei von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählte Revisoren, welche nicht Mitglied des Vorstandes sind. Sie haben die Überprüfung der Jahresrechnung vorzunehmen und der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag zu stellen.

Artikel 15: Mitgliederbeitrag

Die Mitglieder sind zu einem jährlichen Mitgliederbeitrag verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der Jahresversammlung festgelegt, beträgt jedoch pro Jahr maximal CHF 300.-.

Artikel 16: Mittel

Für die Erfüllung der Vereinsaufgaben stehen folgende Mittel zu Verfügung:

  • die Mitgliederbeiträge
  • die Erträge aus dem Vereinsvermögen
  • Spenden und Legate, sowie
  • Erträge aus Veranstaltungen.

Artikel 17: Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Artikel 18: Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Hierfür sind mindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder erforderlich.

Ein allfällig verbleibendes Vermögen ist der Betriebsgesellschaft GmbH Teatro Di Capua zu überweisen.

Artikel 19: Inkrafttreten

Diese Statuten treten am 9. Januar 2013 in Kraft.

Förderverein Teatro Di Capua:

Der Präsident: Frank Beat Keller

Die Aktuarin: Claudia Fiechter



Team


Gabriela Bergallo
Künstlerische
Leitung Teatro Di Capua
und Piccolo Musikfestival

Nicola Di Capua
Il Capo del Teatro

Frank Beat Keller
Förderverein Präsident

Claudia Fiechter
Förderverein Aktuarin

André Candeias
Kommunikation


Kontakt
Teatro Di Capua

Oberdorfstrasse 16
8424 Embrach

F: + 41 44 865 70 80
info@teatrodicapua.ch