Die Zeit blieb im historischen Ortskern von Embrach stehen - vor etwa zweihundert Jahren. In einen Park mit uralten Baumen plätschert ein Brunnen, und mitten drin steht das Teatro Di Capua.
Im 18. Jahrhundert war das Teatro eine Garage: die Wagenscheune des Amtshauses Embrach. Die Familie Di Capua hat in liebevoller Handarbeit alles renoviert und neu gebaut. Von der in der Höhe verstellbaren Bühne bis zur Empore für die Zuschauer, von der modernen Soundanlage bis zur professionellen Beleuchtung. Mit den Di Capuas befreundete Künstler schufen Mosaike und Tonkunstwerke im Garten.
Die Akustik im Teatro ist hervorragend. Der Raum ist gross und barock, er bietet Platz für 130 Gäste. Die Kaffeehaus-Bestuhlung im Parterre ist ideal für kulinarische und kulturelle Veranstaltungen. In warmen Nächten gehen wir raus, stellen den Wein im Brunnen kalt und die Tische unter die Bäume. Die Apéros und Dinners in unserem Park sind unvergessliche Erlebnisse.
Das Teatro Di Capua hat eine eigene Bar. Und eine Küche für Caterings. Sie können im Teatro Geburtstage, Hochzeiten, Scheidungen und jedes andere private Fest feiern, und natürlich auch Firmenanlässe. Fragen Sie nach freien Daten.
Das Teatro Di Capua veranstaltet auch Theateraufführungen und Konzerte. Künstler, die hier auftreten, kommen aus der ganzen Welt. Und aus der Schweiz. Für Infos zum Programm tragen Sie sich bitte in unsere Mailing-Liste ein.
Wir würden uns freuen, Sie bald im Teatro Di Capua begrüssen zu dürfen.
Musik und Theater ob zeitgenössisch, lateinamerikanisch, Tango oder Klassik – haben es Dir angetan?
Dann engagiere Dich und unterstütze das Teatro Di Capua ideell oder finanziell. Zurzeit gelten die folgenden Mitgliederbeiträge:
Teile uns die Art der Mitgliedschaft und Deine Anschrift mit und du erhältst umgehend die neusten Informationen – wir freuen uns auf Dich als neues Mitglied!
Postkonto 85-309741-4
CH69 0900 0000 8530 9741 4
Förderverein Teatro Di Capua
8424 Embrach
Artikel 1: Name und Sitz
Unter dem Namen „Förderverein Teatro Di Capua“ besteht mit Sitz in Embrach ein gemeinnütziger, konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Verein (nachstehend „Verein“ genannt) im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Artikel 2: Zweck
Der Verein fördert ideell und finanziell die Planung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen der „Teatro Di Capua Betriebsgesellschaft GmbH“.
Artikel 3: Mitgliedschaft
Als ordentliche Mitglieder im Verein werden aufgenommen: Natürliche und juristische Personen; die sind stimmberechtigt.
Artikel 4: Aufnahme
Mitglied ist, wer den Mitgliederbeitrag für das betreffende Jahr bezahlt hat.
Artikel 5: Austritt
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch
1. a) dem Vereinszweck entgegengehandelt haben
b) den Mitgliederbeitrag nicht einbezahlt haben
Artikel 6: Organe
Die Organe des Vereins sind
Artikel 7: Ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitglieder treten einmal pro Jahr im ersten Halbjahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Einladung und Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens zwanzig Tagen vorher zuzustellen.
Artikel 8: Anträge
Anträge zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung, die nicht Geschäfte der Traktandenliste betreffen, sind dem Vorstand mindestens zehn Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung einzureichen.
Artikel 9: Ausserordentliche Mitgliederversammlungen
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Begehren des Vorstandes oder der Kontrollstelle oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt statt.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.
Artikel 10: Wahlen und Abstimmungen
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Wahlen und Abstimmungen können auf Antrag und nach Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten geheim durchgeführt werden.
Für Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit aller an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Artikel 11: Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung
Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung:
Die ordentlichen Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
(Wegen der geringen finanziellen Beträge braucht es gemäss ZGB keine Revisoren. Der Vorstand wird die Buchhaltung der jährlichen Mitgliederversammlung präsentieren und um Decharge ersuchen. Sollte die Mitgliederversammlung die Buchhaltung nicht abnehmen, kann sie dem Vorstand die Decharge verweigern.)
Artikel 12: Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindesten drei (Präsident, Aktuar, Kassier) und maximal sieben Vereinsmitgliedern.
Artikel 13: Amtsdauer der Vorstandsmitglieder
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist auf jeweils drei Jahre festgelegt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.
Artikel 14: Kontrollstelle
Als Kontrollstelle über die Rechnungsführung amten zwei von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählte Revisoren, welche nicht Mitglied des Vorstandes sind. Sie haben die Überprüfung der Jahresrechnung vorzunehmen und der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag zu stellen.
Artikel 15: Mitgliederbeitrag
Die Mitglieder sind zu einem jährlichen Mitgliederbeitrag verpflichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils an der Jahresversammlung festgelegt, beträgt jedoch pro Jahr maximal CHF 300.-.
Artikel 16: Mittel
Für die Erfüllung der Vereinsaufgaben stehen folgende Mittel zu Verfügung:
Artikel 17: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 18: Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Hierfür sind mindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
Ein allfällig verbleibendes Vermögen ist der Betriebsgesellschaft GmbH Teatro Di Capua zu überweisen.
Artikel 19: Inkrafttreten
Diese Statuten treten am 9. Januar 2013 in Kraft.
Förderverein Teatro Di Capua:
Der Präsident: Frank Beat Keller
Die Aktuarin: Claudia Fiechter